Dieser Artikel informiert euch über die aktuellen Zollvorschriften für die Rückreise vom Urlaubsort.
Tabakwaren (ab einem Alter von 17 Jahren)
800 Stück | Zigaretten |
400 Stück | Zigarillos |
200 Stück | Zigarren |
1 kg | Rauchtabak |
Alkoholika (ab einem Alter von 17 Jahren)
10 Liter | Spirituosen |
20 Liter | andere Alkoholika als Bier, Schaumwein oder Wein bis 22% vol. |
90 Liter | Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein) |
110 Liter | Bier |
Tabakwaren (ab einem Alter von 17 Jahren)
200 Stück | Zigaretten oder |
100 Stück | Zigarillos oder |
50 Stück | Zigarren oder |
250 Gramm | Rauchtabak |
eine anteilige Zusammenstellung der Waren
Alkoholika (ab einem Alter von 17 Jahren)
1 Liter | alkoholische Getränke mit mehr als 22% vol. oder |
2 Liter | alkoholische Getränke bis zu 22% vol. oder |
eine anteilige Zusammenstellung der Waren
und | |
4 Liter | nichtschäumende Weine |
16 Liter | Bier |
Andere Waren
Folgende Waren müssen deklariert werden:
(Quelle: bmf, Stand: September 2019) Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle oben genannten Freimengen für Waren egal ob Zigaretten, Alkohol oder ect. gelten nur für Reisende durch die Einfuhr im Gepäck. Sobald die Ware bei einem Versandhändler bestellt wird, fallen die vollen Einfuhrabgaben an.Wenn ihr Waren z.B. aus den USA oder Asien per Internet bestellt, sind alle Waren über einen Wert von 22€ einfuhrumsatzsteuerpflichtig – das heißt ihr müsst also hier 20% Einfuhrumsatzsteuer zusätzlich zahlen. Ab einen Warenwert von 150 Euro kommen noch Zollgebühren hinzu. Die Höhe der Abgaben richten sich nach der Ware selbst, dem Wert und dem Ursprungsland der Ware.
Als Warenwert wird der Kaufpreis inkl. aller Steuern aber ohne Transportkosten bezeichnet.Waren unter 22€ sind abgabenfrei, aber auch hier gibt es ausnahmen. Nicht abgabenfrei sind z.B. Tabak und Tabakwaren, Parfums und Alkohol.
Quelle: bmf, Stand: September 2019)
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