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Dem Tourismus wird Ende Mai wieder Leben eingehaucht. Ab 29.05.2020 sind touristische Nächtigungen wieder erlaubt. Jedoch ist die Wiedereröffnung von Hotels auch mit Auflagen verbunden, die wir hier im Beitrag genauer erläutern werden.
Im öffentlichen Bereichen wie Eingang und Rezeption müssen Personal und Gäste Mund-Nasen-Schutz tragen. Nächtigungen in Gemeinschaftsschlafräumen sind zulässig, wenn gegenüber Personen aus fremden Haushalten ein Abstand von min. 2 Metern eingehalten wird oder durch Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
Alle Badegewässer und Pools dürfen ab 29.5. geöffnet werden. In Freibädern, kleinen Badeteichen, Hallenbädern muss die Liegefläche von 10 m2 pro Person gewährleistet sein.
Beim Schwimmen im Pool muss 6 m2 Wasserfläche pro Person gegeben sein und die Besucher müssen sich an die Abstandsregel von 1-2 Meter einhalten.
Beim Schwimmen in Badeteichen gilt eine 25 m2 Wasserfläche pro Person und ein Abstand von 3-4 Meter zwischen den Badenden.
Im Whirlpool muss 1 Meter Abstand gehalten werden.
Die Benützung ist nur von einer Person erlaubt bzw. von Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben. Eine gleichzeitige Benützung durch mehrere Personen, die nicht in gemeinsamen Haushalt leben, ist nur dann erlaubt, wenn eine Fläche von 10 m2 pro Person zur Verfügung steht. Aufgüsse und Wedeln sind nicht erlaubt.
Gastronomische Bereiche im Hotel (Restaurant, Kaffeehaus) dürfen zwischen 06:00 Uhr und 23:00 Uhr betreten werden. Zwischen den einzelnen Besuchergruppen muss ein Abstand von mindestens einem Meter bestehen, das Servicepersonal muss Mund-Nasen-Schutz tragen.
Gäste müssen am Tisch keinen Mund-Nasen-Schutz tragen, Gruppenreservierungen für mehrere Tische sind nicht erlaubt. Auf den Tischen dürfen maximal vier Erwachsene mit minderjährigen Kindern oder Besuchergruppen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, sitzen. Am Tisch dürfen keine Gegenstände bereitgestellt werden, die von Kunden gemeinsam verwendet werden (z.B. Salz und Pfefferstreuer)
Buffet und Frontcooking sind grundsätzlich erlaubt, jedoch werden die Stationen von MitarbeiterInnen betreut und eine räumliche Trennung zum Gast (z.B. Glasscheibe) ist vorgesehen. Weitere hygienischen Auflagen wie Handschuhe, Desinfektionsmittelspender, oder Einwegbesteck können angeboten werden.
Aufgrund des aktuell reduziertem Flugverkehrs werden temporär alle Abfertigungstätigkeiten im Terminal 3 zusammengeführt.
Personen, die derzeit nach Österreich einreisen, müssen bei der Einreise entweder ein Gesundheitszeugnis mit einem negativen Covid-19 Befund (PCR-Test nicht älter als 4 Tage) vorweisen, oder eine 14-tägige Quarantäne antreten.
Am Flughafen Wien kann man sich auf das Covid-19 Virus testen lassen und erhält innerhalb von etwa 3-6 Stunden das Ergebnis.
Beim Health Center Vienna Airport muss per Telefon oder E-Mail ein Termin vereinbart werden. Beim Termin werden Proben aus dem Rachen oder Nasenraum genommen und der Befund einige Stunden später per E-Mail zugesendet. Die Kosten für den Test liegen bei 190 Euro und müssen per Bankomatkarte vor Ort bezahlt werden.
Das Angebot richtet sich an ankommende und abfliegende Passagiere, aber auch alle anderen Interessierten können es in Anspruch nehmen.
Von Wien abfliegende Passagiere können mit dem Gesundheitszeugnis, bei einer Einreise in ein anderes Land, ihre Gesundheit nachweisen.
Die Landesgrenzen zwischen der Schweiz, Deutschland und Österreich werden für Personen wieder geöffnet, die ihre Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, ihre Verwandten besuchen oder an wichtigen Familienanlässen teilnehmen wollen. Das Gleiche gilt für Besitzer von Landwirtschafts-, Jagd- oder Forstflächen. Ebenso dürfen Personen einreisen, die Tiere versorgen müssen. Ähnliche Regelungen gelten auch für die Einreise nach Tschechien und der Slowakei.
Quellen und weitere Informationen
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