Reisen in Zeiten von Covid-19
Was zu beachten ist – Wo darf ich hin – ein Überblick

Reisen in Zeiten von Covid-19

Was zu beachten ist – Wo darf ich hin – ein Überblick
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Angebotsinformationen

Update 11.06.2021!
Preis
ab 0€
Veröffentlicht am: Samstag, 12. Juni 2021

Neue Regelungen Stand 11.06.2021

Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) gelten Reisewarnungen für die meisten Staaten der Welt. Es wird vor allen touristischen und nicht notwendigen Reisen, einschließlich Urlaubs- und Familienbesuchsreisen gewarnt. Davon ausgenommen sind die Länder der Anlage A (Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Tschechien, Ungarn, Vatikan, Zypern).

Einreise in Österreich

Es können grundsätzlich Personen nach Österreich einreisen, die geimpft, getestet oder genesen sind (die „3G“). Je nach Aufenthaltsland vor der Einreise sieht die Einreiseverordnung Bestimmungen vor:

So wird das Reisen durch den Wegfall der Quarantänepflicht bei der Rückkehr aus den meisten EU-Ländern einfacher.

  • Personen, die aus einem Land der Anlage A (Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Tschechien, Ungarn, Vatikan, Zypern) einreisen, benötigen bei der Einreise entweder ein ärztliches Zeugnis oder einen Nachweis über einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) bzw. Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden), ein Impfzertifikat oder ein Genesungszertifikat, jeweils in englischer oder deutscher Sprache. Kann keines dieser Dokumente vorgewiesen werden, ist binnen 24 Stunden ein PCR- oder Antigen-Test nachzuholen.
  • Personen, die aus Virusvariantengebieten Anlage B2 (Brasilien, Indien, Südafrika, Vereinigtes Königreich) einreisen, benötigen bei der Einreise einen negativen PCR-Test und müssen zusätzlich nach der Einreise eine zehntägige (Heim-)Quarantäne antreten, das gilt auch für Geschäftsreisende. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne nach einem negativen PCR-Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich, wobei der Tag der Einreise als Tag 0 gewertet wird.
  • Die Einreise von Personen aus Staaten außerhalb der EU/EWR (ausgenommen Anlage A) ist weiterhin auf bestimmte Kategorien (u.a. Einreise zu beruflichen Zwecken) beschränkt.
  • Für die Einreise aus Virusvariantengebieten gelten nochmal verschärfte Regeln. Weitere Informationen beim österreichischen Gesundheitsministerium.

Registrierung

Vor der Einreise nach Österreich ist eine Registrierung erforderlich.

NEU: für Personen, die getestet, geimpft oder genesen aus einem Land der Anlage A einreisen, entfällt seit 10. Juni 2021 dieses Erfordernis. Das bedeutet, das Ausflüllen der “Pre-Travel-Clearance” ist für Personen mit einem 3-G-Nachweis nicht mehr notwenig.

Die Registrierung darf frühestens 72 Stunden vor der Einreise nach Österreich erfolgen.

Einreise in europäische Länder

Zu beachten gilt beim Verreisen aber, dass es umgekehrt auch weiterhin ein paar Einreisebeschränkungen gibt.

Auflagenfreie Einreise für Österreichen: Albanien, Belgien, Luxemburg (nur bei Einreise über den Landweg), Rumänien, Schweiz, Liechtenstein (auch über den Land- und Wasserweg), Slowenien (für Personen aus Burgenland, Niederösterreich, Salzburg und Wien) und Nordmazedonien.

Testpflicht  ohne zusätzliche verpflichtende Quarantäne: Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Deurschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kosovo, Kroatien, Luxemburg (bei Einreise mit dem Flugzeug), Malta, Moldaa, Monaco, Montenegro, Niederlande, Polen, Portugal, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Türkei, Tschechien, Ukraine, Zypern.

Quarantänepflicht vor Ort und Testpflicht für Einreisende aus Österreich: Belarus, Weißrussland (10 Tage), Belgien (Einreisende aus den Bundesländern Tirol und Vorarlberg,  7 Tage), Dänemark (10 Tage, Freitesten am 4, Tag), Estland (10 Tage, Freitesten nach 6 Tagen + Test, ausgenommen Geimpfte/Genesene), Großbritannien ( 10 Tage und Freitesten am 5. Tag + Test + Test am 2. und 8. Tag), Irland (14 Tage), Island (5 Tage Test nach Ankunft und am 5. Tag, ausgenommen Geimpfte/Genesene), Litauen (10 Tage, Freitesten am 7. Tag, Ausnahme Geimpfte/Genesene).

Wichtig:  Informiert euch zusätzlich über Einreiseformulare oder etwaige Erklärungen, die ihr ausfüllen und mitführen müsst.

Reisen außerhalb der EU

Ägypten

Es wird ein Nachweis eines negativen PCR-Tests bei der Einreise benötigt, welcher nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren.

Tunesien

Nachweis über Impfung gegen COVID-19-Coronavirus, welche mindestens 14 Tage vor der Einreise vollständig abgeschlossen sein muss oder negativer PCR Test (nicht älter als 72 Stunden) und Verpflichtung zur Selbstquarantäne 7 Tage. Geimpfte und Genese unterliegen bei entsprechendem Nachweis keiner Test- und Quarantänepflicht. Auch Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.

Malediven

Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Der Test muss nach PCR-Methode durchgeführt worden sein und darf bei Abflug nicht älter als 96 Stunden sein. Das Ergebnis muss in englischer Sprache vorgewiesen werden. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter einem Jahr. Außerdem muss eine Buchungsbestätigung für eine zertifizierte Unterkunft vorgelegt werden.

Thailand

Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 14 Tagen. Die Quarantäne muss in einem staatlich zugelassenen Quarantänehotel abgeleistet werden und die Kosten hierfür sind vom Reisenden selbst zu tragen.

Ab Juli wird die Einreise in Phuket wieder ohne Quarantäne möglich sein – ab Oktober dann auch in den Provinzen Krabi, Phang Nga, Surat Thani (Ko Samui), Chon Buri (Pattaya) und Chiang Mai.

Mauritius

Die Einreise ist nicht möglich. Es besteht eine Einreisesperre bis voraussichtlich zum 30. Jui 2021.

Dominikansiche Republik

Kein Test bei Einreise erforderlich aber verstärkte Gesundheitskontrollen am Flughafen und Einweisung in eine Isolierstation bei Verdacht auf Coronainfektion. Reisende werden vor Ort auf das Coronavirus getestet. Nach dem Zufallsprinzip erfolgen stichprobenartige COVID-Schnelltests. Reisende, die einen maximal 72 Stunden alten, negativen PCR-Testbefund bei der Einreise vorlegen können, sind von den Stichprobentests ausgenommen.

Seychellen

Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Der Test muss nach PCR-Methode durchgeführt worden sein und in ausgedruckter Form vorgelegt werden. Der Test darf bei Abreise nicht älter als 72 Stunden sein. Auch Kinder unterliegen der Testpflicht.

Vereinigte Arabische Emirate

Seit dem 31. Januar 2021 müssen alle Passagiere, die von einem beliebigen Herkunftsort nach Dubai einreisen (einschließlich der GCC-Länder), ein negatives PCR-Testzertifikat für einen Test vorlegen, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Es gibt eine erleichterte Einreise für Reisende aus Ländern der neu eingeführten „Green list“  (wird 14-tägig aktualisiert).

Bitte entnehmt alle wichtigen & aktuellen Infos bezüglich Reisewarnungen, Testpflicht, Quarantäne- und Einreisebedingungen der Websites des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und auch unter www.bmeia.gv.at.

Noch genauere Informationen findet ihr bei den unten angegeben Quellen.

Quellen

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Veröffentlicht am: Samstag, 12. Juni 2021