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Jetzt heißt es entspannt Urlaub machen statt ärgern!
Ab dem 01. Juli 2018 bekommen Urlauber jetzt mehr Rechte bei Pauschalreisen. Denn ab Anfang Juli gilt das neue Pauschalreisegesetz, welches mehr Schutz für Urlauber garantiert.
Bucht man nämlich bei einer Airline zwei Leistungen auf eine Rechnung, gilt das ab sofort als Pauschalreise. Diese beinhaltet dann zum Beispiel Insolvenzschutz mit Ansprechpartnern bei Notfällen, auch im Falle einer Airline-Pleite.
Am 1. Juli 2018 tritt das neue Gesetz für Pauschalreisen in Österreich in Kraft. Das bringt vorallem für Online-Bucher einen erweiterten Schutz mit sich. ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner erklärt dazu: “Bisher konnte eine Pauschalreise, die Vorteile wie einen einzigen Ansprechpartner für alle Leistungen und Insolvenzschutz bietet, nur über ein Reisebüro organisiert werden. Ab Juli gilt das auch für sogenannte ‘Click-Through-Buchungen’, bei denen mindestens zwei Reiseleistungen gemeinsam online gebucht werden.” Sie betont außerdem: “Das neue Pauschalreisegesetz bietet Reisenden ein Plus an Rechten und Sicherheit und ist daher grundsätzlich begrüßenswert.”
Achtung: Die Leistungen müssen innerhalb von 24 Stunden auf einer Rechnung ausgestellt werden!
Außerdem gibt es ab 01.Juli die Alternative der “verbundenen Reiseleistungen”. “Auch hier müssen mindestens zwei Leistungen kombiniert werden, die von einem Unternehmen vermittelt wurden. Allerdings werden die Kundendaten nicht automatisch übernommen, daher bestehen in diesem Fall separate Verträge mit unterschiedlichen Ansprechpartnern”, erklärt die ÖAMTC-Expertin. Im Falle einer Airline-Insolvenz ist man somit geschützt.
Aus dem RIS:
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