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bis zu 600€ zurück bei Verspätung/Annullierung/Überbuchung!

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Veröffentlicht am: Montag, 2. September 2019

Die Urlaubssaison startet und die Flughäfen füllen sich mit Reisenden, die sich auf ihren Urlaub freuen. Mehr als eine Millionen Passagiere allein in Deutschland verbringen jedoch mehr Zeit am Flughafen, als ihnen lieb ist. Grund sind Flugverspätungen und Annullierungen. Ein ungeplant langer Aufenthalt am Flughafen geht häufig noch mit einer mangelhaften Informationspolitik und verbesserungswürdigem Service der Airlines einher. Um die negativen Auswirkungen zu minimieren, hat die Politik in den vergangenen Jahren viele Gesetze zum Wohl der Passagiere beschlossen. Gemeinsam mit dem Verbraucherschutzportal www.FairPlane.de haben wir die wichtigsten Fakten rund um die Passagierrechte zusammengestellt:

Bereits im Jahr 2004 hat die Europäische Union die sogenannte Fluggastrechteverordnung beschlossen. Sie regelt, wie Fluglinien ihre Kunden bei Verspätungen betreuen müssen und wann Passagieren eine Entschädigung etwa bei großer Verspätung zusteht. Die Verordnung  gilt für alle Flüge, die innerhalb der EU starten. Hat das betreffende Luftfahrtunternehmen seinen Sitz innerhalb der EU, fallen auch Flüge aus einem Drittstaat in die EU darunter.

Betreuung und Entschädigung

Hebt ein Flug verspätet oder gar nicht ab, gibt es zwei wichtige Bereiche: Betreuung und Entschädigung. Betreuungsleistungen stehen Passagieren bei einer Verzögerung des Abfluges gegenüber der planmäßigen Abflugzeit zu – unabhängig davon, was der Grund für die Verzögerung ist. Auch bei Streiks oder extremen Wetter müssen sich Airlines also um wartende Passagiere kümmern. Zu den typischen Leistungen gehören Verpflegung in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, Telefonate oder E-Mails. Verschiebt sich der Flug auf den folgenden Tag, steht Passagieren sogar eine Hotelübernachtung inklusive Übernahme der Transferkosten zu. Je kürzer der Flug, desto geringere Verzögerungen müssen hingenommen werden. Bei Flügen bis zu einer Entfernung von 1.500 Kilometern steht Passagieren eine Betreuung bereits bei einer Wartezeit ab zwei Stunden zu, bei Flügen bis 3.500 Kilometern ab drei Stunden und bei Langstreckenflügen von über 3.500 Kilometern ab vier Stunden.

Ob Fluggäste davon abgesehen einen Anspruch auf Entschädigung haben, ist abhängig vom Verspätungs- oder Annullierungsgrund. Liegen zum Beispiel technische Defekte vor oder fehlt eine einsatzfähige Crew, ist die Airline für Verspätungen oder Annullierungen verantwortlich. Entschädigungsansprüche haben Passagiere dann bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden bezogen auf die planmäßige Landung. Je nach Flugstrecke stehen Passagieren bis zu 600 Euro zu.

Die Höhe des möglichen Schadensersatzes richtet sich nicht nach dem Ticketpreis, sondern der Entfernung vom Start- zum Zielflughafen oder der Länge der Verspätung. Bei einer Nichtbeförderung, etwa wegen Überbuchung, oder einer Annullierung sowie einer verspäteten Ankunft von mindestens drei Stunden gilt folgende Staffelung:

  • 250 Euro bei einer Flugstrecke bis zu 1.500 Kilometern
  • 400 Euro bei einer Flugstrecke von 1.501 – 3.500 Kilometern
  • 400 Euro bei allen Flügen innerhalb der EU und mehr als 1.500 Kilometern Flugstrecke
  • 600 Euro bei einer Flugstrecke von mehr als 3.500 Kilometern

Liegen allerdings „außergewöhnliche Umstände“ vor, die zu der Verspätung oder Streichung des Fluges führen, müssen Airlines in der Regel nichts zahlen. Zu diesen außergewöhnlichen Umständen aufgrund höherer Gewalt zählen extreme Wetterereignisse wie Gewitter aber auch Streiks. So werten Gerichte Arbeitsniederlegungen etwa der Piloten oder auch der Vorfeldmitarbeiter als „unabwendbare Ereignisse“, die in der Regel keine Zahlungspflicht auslösen.

Recht auf Stornierung und Erstattung des Ticketpreises

Bei Ausfall des Fluges oder eine von der Airline prognostizierten Verspätungen von mehr als fünf Stunden können Passagiere ihren gebuchten Flug stornieren. Dann  erhalten sie den kompletten Ticketpreis ohne Abzug von Bearbeitungs- bzw. Stornogebühren zurück.

Tipps für Passagiere

Um mögliche Ansprüche belegen zu können, reicht eine Buchungsbestätigung der Airline, die meist automatisch per E-Mail verschickt wird. Dennoch ist es empfehlenswert, die Bordkarte aufzubewahren. Erster Adressat für Beschwerden beziehungsweise Entschädigungsforderungen ist immer die ausführende Airline. Trotz eindeutiger Rechtslage ignorieren viele Fluglinien auch berechtigte Forderungen. Nur fünf Prozent der Betroffenen erhalten die ihnen zustehende Entschädigung. Mit juristischer Unterstützung steigen die Chancen für Passagiere deutlich. Das Verbraucherschutzportal FairPlane hat sich auf die Durchsetzung der Passagierrechte spezialisiert und übergibt jeden Fall an spezialisierte Anwälte. Dabei gehen Kunden keinerlei finanzielles Risiko ein. Das Portal übernimmt sämtliche Anwalts- und etwaige Gerichtskosten. Lediglich im Erfolgsfall, also setzt man seine Entschädigung mit FairPlane durch, wird als Provision ein Honorar zwischen 24 und 35 Prozent (einschließlich gesetzlicher MwSt.) der tatsächlich geleisteten Ausgleichszahlung verlangt. Für nähere Infos wird dieses Provisionsmodell in einem Verbrauchertest thematisiert. Im letzten Abschnitt werden weiters andere Beiträge zum Service von FairPlane erwähnt.

Hier findet ihr weitere Informationen zu Fluggastrechte sowie einen kostenfreien Anspruchsrechner.

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